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Bibliografische Informationen
 Aufbauorganisation medizinischer Großschadensereignisse in Österreich: Wo ist Platz für Leitende Notärzt*innen?  
 Problemstellung und Forschungsfrage Paragraph 40 a des Ärztegesetzes normiert die Weiterbildung zu*r Leitende*n Notärzt*in, für Notärzt*innen, welche beabsichtigen eine leitende notärztliche Tätigkeit im Rahmen organisierter Notarztdienste auszuüben, sowie für ärztliche Leiter*innen von Rettungsdiensten. Derselbe Paragraph sieht vor, dass Leitende Notärzt*innen gegenüber den am Einsatz beteiligten Ärzt*innen und Sanitätspersonen weisungsbefugt sind. Diese berufsgesetzliche Regelung schlägt sowohl in den landesgesetzlichen Bestimmungen, als auch in den Umsetzungen betroffener Organisationen, verschieden stark durch. Je nach Bundesland scheint dabei keine Umsetzung, bzw. eine Umsetzung im übertragenen Wirkungsbereich durch eine Rettungsorganisation oder Verwaltungsbehörde zu erfolgen. DIe Frage, in welcher Form Leitende Notärzt*innen eingesetzt werden können, bildet den Kern dieser Masterarbeit: Wo ist Platz für Leitende Notärzt*innen?

Methodik Durch einen Systemic Review einschlägiger Gesetze, Vorschriften und Dienstanweisungen soll die Frage nach den rechtlichen Voraussetzungen von Leitenden Notärzt*innen beantwortet werden. In einem Scoping Review verfügbarer Vorschriften und Dienstanweisungen wird die Frage nach dem Platz Leitender Notärzt*innen in den Rettungsorganisationen beantwortet. Durch strukturierte Interviews bei Vertretern betroffener Organisationen, Interessensvertretern

und Experten wird die Frage nach dem Platz Leitender Notärzt*innen im Einsatz beantwortet. Durch iterative Simulationen von Fahrzeiten mit isochronen Karten

wird die Frage nach dem Einsatz von Leitenden Notärzt*innen im räumliche Aufbau beantwortet.

Ergebnisse Die Umsetzung in den Bundesländern ist föderalistisch unterschiedlich. Dennoch können Leitende Notärzt*innen als Ärztliche Leiter*innen von Rettungsdiensten, Organe des externen Qualitätsmanagements, Fachorgane in einer stabsähnlichen Aufbauorganisation, sowie fachliches, beratendes und oder entscheidendes Organ in einer Einsatzleitung tätig werden.

Für den Einsatz von Leitenden Notärzt*innen sprechen die bundesgesetzlichen Vorgaben, sowie die notwendige medizinische Fachkompetenz bei beinahe allen Entscheidungen im medizinischen Großschadensereignis. Zu möglichen

Argumenten gegen die Vorhaltung von Leitenden Notärzt*innen zählen die geringe Inzidenz von Großschadensereignissen, sowie die durchschnittlich kurze Einsatzdauer von üblichen Großschadensereignissen.

Facit Das Konzept von Leitenden Notärzt*innen bedarf sicherlich noch weiterer Unterstützung um im Rettungs- und Notärzt*innenwesen flächendeckend wirksam werden zu können. Schließlich kann auch über den sprichwörtlichen

Tellerrand geblickt werden und zur Umsetzung von Leitenden Notärzt*innen-Systemen Kooperationspartner außerhalb des organisierten Rettungs- und Notarztwesens gesucht werden.  
 LNA, Leitender Notarzt, Leitende Notärztin  
 
 2024  
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 Notfallmedizin
Autorinnen*Autoren / Co-Autorinnen*Co-Autoren
  Horn, Martin; Mag.rer.nat. Dr.med.univ.
Betreuende Einrichtung / Studium
  Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin
 UO 992 504 Universitätslehrgang; MBA Health Care and Hospital Management  
Betreuung / Beurteilung
  Heschl, Stefan; Univ. OA Priv.-Doz. Dr.med.univ. Dr.scient.med.