| Hintergrund: Die moderne Medizin ermöglicht den Patientinnen und Patienten ihre Lebenszeit trotz einer schweren Erkrankung zu verlängern, jedoch stellt dies die Patientinnen und Patienten am Lebensende auch vor schwierige Entscheidungen. Ist das Leid der oder des Einzelnen so enorm, kann der Wunsch zu sterben entstehen. Da mehr als 70% der Österreicherinnen und Österreicher in einem Pflegeheim oder einem Krankenhaus versterben und die diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen darstellen, ist ihre Einstellung zu den jeweiligen Formen der Sterbehilfe von Interesse. Jedoch gibt es nur wenige Publikationen zu dieser Thematik, im Speziellen zu den Einstellungen des diplomierten Pflegepersonals.
Ziel: Die Einstellung vom diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonal zur terminalen Sedierung und dem ärztlich-assistierten Suizid in Europa aufzuzeigen. Eingeschränkt wurde auf die terminale Sedierung, da diese in Österreich gesetzlich erlaubt ist und die Durchführung und Überwachung dem diplomierten Pflegepersonal obliegt. Der ärztlich-assistierte Suizid wurde gewählt, obwohl dieser in Österreich derzeit strafrechtlich verfolgt wird aber die diplomierten Pflegenden, bei einer möglichen künftigen Legalisierung, in den Entscheidungsprozess miteinbezogen werden könnten.
Methode: Im Rahmen dieser Bachelorarbeit wurde eine Literaturübersicht erstellt. Die Literatursuche fand in wissenschaftlichen Datenbanken (PUBMED, CINAHL), der Metasuchmaschine Google sowie der Onlineplattform Research Gate mit ausgewählten Schlüsselbegriffen statt. Ein- und Ausschlusskriterien sind vor der Recherche genau definiert worden. Die recherchierten Studien wurden mit entsprechenden Bewertungsinstrumenten kritisch bewertet. Mittels dieser Begutachtung wurden sechs Artikel für die Beantwortung der Forschungsfrage herangezogen.
Ergebnisse: Etwa die Hälfte des diplomierten Pflegepersonals ist für eine terminale Sedierung. Jedoch wird die terminale Sedierung kritisch betrachtet und die Abgrenzung einer Leidenslinderung von der absichtlichen Tötung als schwierig empfunden. Dem ärztlich-assistierten Suizid stimmen in etwa die Hälfte der diplomierten Pflegenden definitiv bzw. eventuell zu. Der Einbezug in den Entscheidungsprozess bei medizinischen Maßnahmen am Lebensende ist auch ein bedeutender Punkt, denn der Großteil des diplomierten Personals möchte sich bei der Entscheidung für eine terminale Sedierung einbringen. Im Gegensatz dazu steht der Entscheidungsprozess beim ärztlich-assistierten Suizid in den etwa 60% der diplomierten Pflegenden nicht miteinbezogen werden möchten.
Schlussfolgerung: Die Einstellungen des diplomierten Pflegepersonals zur Sterbehilfe sind abhängig von der Form oder auch von der Gesetzeslage im jeweiligen Staat. Außerdem wird der Grat zwischen einer Tötung und einer Leidenslinderung als grenzwertig angesehen. Um ein kompetentes Arbeiten in diesen Grenzbereichen zu gewährleisten, ist eine flächendeckende Palliativversorgung in der Praxis wichtig. Diese kann den Wunsch zu sterben verschwinden lassen und das Leid am Lebensende durch adäquate Therapien lindern. Angebote der Palliative Care müssen in Österreich weiter ausgebaut und ein breites Angebot an Weiterbildungen für die Angestellten in diesem Bereich sichergestellt werden. |