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Meine Abschlussarbeiten - Publikationen

Bachelorarbeit - Detailansicht

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Bibliografische Informationen
 Der DNR-Vermerk. Therapiebegrenzung auf der Intensivstation. Darf auf Intensivstationen gestorben werden?  
 Vorliegende Literaturrecherche befasst sich mit der Therapiebegrenzung auf Intensivstationen. Der DNR Vermerk (Do Not Resuscitate) bezeichnet den Verzicht auf kardiopulmonale Reanimationsmaßnahmen und beinhaltet unterschiedliche therapieeinschränkende Maßnahmen im Rahmen medizinisch relevanter Entscheidungen am Lebensende. Zu Beginn erfolgen eine Klärung inhaltsrelevanter Begriffe sowie rechtlich und ethische Grundlagen von Therapiebegrenzungen. Anschließend wird die Frage erörtert, wie diese auf einer Intensivstation umgesetzt werden können. Als Hauptanliegen vorliegender Arbeit soll die Wahrung und Umsetzung des Patientenwillens als Basis patientenorientierter Behandlungsentscheidungen hervorgehoben und nachvollzogen werden. Dazu zählen auch die Implikation der Patientenverfügung sowie der Vorsorgevollmacht. Im Abschluss werden palliativmedizinische Aspekte auf die Intensivstation übertragen, die für eine würdevolle und angemessene Sterbebegleitung unerlässlich sind und auch auf einer Intensivstation ein friedvolles Sterben erlauben  
 DNR Order, Intensivstation, medizinische Entscheidungen am Lebensende, Ethik, Futility, Therapiebegrenzung, Therapieabbruch  
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 2013  
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Autorinnen*Autoren / Co-Autorinnen*Co-Autoren
  Pongratz, Elisabeth
Betreuende Einrichtung / Studium
  Institut für Pflegewissenschaft
 UO 033 300 Bachelorstudium; Gesundheits- und Pflegewissenschaft  
Betreuung / Beurteilung
  Pilgram, Erwin Horst; Mag. Dr.med.univ.