| Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit einem sehr konfliktgeladenen, emotionsreichen Thema, mit welchem sich auch eine interdisziplinäre Tagung des Instituts für Moraltheologie der Karl-Franzens-Universität Graz, sowie das Grazer Universitäts-Klinikum für Anästhesiologie und Intensivmedizin im Jahr 2009, auseinandergesetzt hat, nämlich:
Darf bei Wachkomapatienten ein Behandlungsabbruch, also die Beendigung der künstlichen Ernährung und Hydrierung, stattfinden? Würde es sich dabei dann bereits um Euthanasie oder „nur“ um Sterbenlassen handeln? Fällt die künstliche Ernährung im genannten Falle unter die Kategorie Therapie oder doch in den Bereich der Pflege? Ist der Mensch im Wachkoma nur ein vegetatives Wesen, oder kann er sehr wohl auf seine kognitiven Fähigkeiten zurückgreifen und seine Umwelt bewusst wahrnehmen?
Wie den obigen Fragen bereits zu entnehmen ist, gibt es nicht wirklich die eine und einzig richtige Antwort. Je nachdem aus welchem Blickwinkel die Fragen betrachtet werden - sei es aus ärztlichem, rechtlichem oder ethischem - finden sich unterschiedliche Antworten dafür. Diese Problematik betrifft daher nicht nur das ärztliche Personal, sondern auch die Pflege, Angehörige und alle, die mit diesen besonderen Patienten zu tun haben - nicht zuletzt also auch die Gesellschaft.
Nicht nur aufgrund von immer wiederkehrenden medialen Diskussionen rund um das Thema des Behandlungsabbruches bei Wachkomapatienten, sondern vor allem wegen der hohen Inzidenz dieses Krankheitsbildes und der kontroversen Frage nach „richtig“ oder „falsch“ möchte ich meine Bachelorarbeit dieser Thematik widmen. |