| Hintergrund. Im Hinblick auf den demografischen Wandel und des steigenden Pensionsalters sowie den Fachkräftemangel wird der Erhaltung der Erwerbsfähigkeit in Zukunft ein besonders hoher Stellenwert zukommen müssen.
Ziel. Diese Arbeit beschäftigt sich mit den Fragen "Welche rechtlichen Bestimmungen auf der österreichischen Bundesebene können mit BEM in Beziehung gebracht werden?" und "Welche Relevanz hat BEM für die Träger der Landeskrankenhäuser?".
Methode. Zur Beantwortung der ersten Forschungsfrage wurde eine Literaturrecherche durchgeführt. Die Ergebnisse der zweiten Forschungsfrage wurden aus einer Fragebogenerhebung gewonnen, wobei der Fragebogen von vier der neun Träger der Landeskrankenhäuser in Österreich retourniert wurde.
Ergebnisse. In Österreich wird die berufliche Rehabilitation im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz und im Bauern-Sozialversicherungsgesetz geregelt. Hier spielt auch das Behinderteneinstellungsgesetz eine Rolle. Weiters ist im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sowie im Bundes-Bedienstetenschutzgesetz die Arbeitsplatzevaluation verankert. Mit dem Arbeit- und Gesundheit-Gesetz steht der langfristige Erhalt der Erwerbsfähigkeit der Bevölkerung im Fokus. Die Landeskrankenhausträger gaben an, dass Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) für sie als Unternehmen teilweise bis sehr relevant sei. Allen war das Konzept BEM bekannt. Bei zwei der vier Landeskrankenhausträger wird es bereits durchgeführt. Ein weiterer Landeskrankenhausträger ist gerade in der Implementierungsphase. Ein Landeskrankenhausträger gab jedoch an, derzeit nicht an die Einführung von BEM zu denken, da der Aufwand dafür zu hoch sei. Es konnte kein signifikanter Zusammenhang zwischen den Altersstrukturen, den Langzeitkrankenständen sowie den Frühpensionierungen und der Relevanz von BEM für die Träger der Landeskrankenhäuser festgestellt werden.
Schlussfolgerung. In Österreich wurde mit dem Arbeit- und Gesundheit-Gesetz ein Schritt zur Förderung der Einführung von BEM in Unternehmen gemacht. Im Gegensatz zu Deutschland ist in Österreich BEM nicht für alle Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. BEM befindet sich in Österreich noch in den Kinderschuhen. Die Träger der Landeskrankenhäuser zeigen auf der einen Seite großes Interesse BEM in ihren Unternehmen durchzuführen, auf der anderen Seite ist der Aufwand BEM einzuführen für einige noch zu groß. |