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Bibliografische Informationen
 Der rechtliche Rahmen ärztlicher Tätigkeit im Klinisch-Praktischen Jahr  
 Das Klinisch-Praktische Jahr (KPJ) stellt eine Hauptsäule aktueller Humanmedizinstudien in Österreich dar. Ziel ist es, einen nahtlosen Übergang von der theoretischen Ausbildung zum postgraduellen Arbeitsalltag der Absolvent*innen zu ermöglichen. Daher liegt das Hauptaugenmerk auf der Festigung von praktischen ärztlichen Tätigkeiten, während die vorhergehenden Studienabschnitte primär auf den Erwerb von theoretischem Grundwissen abzielen. Doch dafür sind spezielle gesetzliche sowie universitäre Regelungen notwendig, da das Ärztegesetz 1998 grundsätzlich nur Ärzt*innen die Ausübung ärztlicher Tätigkeiten erlaubt.



Der Fokus dieser Arbeit liegt auf dem Humanmedizinstudium der Medizinischen Universität Graz. Daher wird zunächst der klinisch-praktische Anteil des Curriculums vorgestellt und auf die rechtlichen Grundlagen eingegangen. Anschließend werden rechtliche und universitäre Vorgaben anhand herausgegriffener, abteilungstypischer ärztlicher Tätigkeiten abgeglichen: Welche ärztlichen Tätigkeiten dürfen nach Maßgabe des § 49 Abs 4 und 5 ÄrzteG 1998 an Medizinstudierende übertragen werden? Gibt es Ausnahmen von dieser Erlaubnis? Welche ärztlichen Tätigkeiten dürfen in keinem Fall von den Studierenden übernommen werden? Gibt es Nachbesserungsbedarf bei der Gesetzesformulierung? Passend dazu wird auch auf die in der Steiermark angebotene Beschäftigungsform „Helfende Hände“ eingegangen, die es Medizinstudierenden ermöglicht, im Rahmen des Studiums entgeltlich ärztlich tätig zu werden - dies ist rechtlich möglich, da sie als vollwertige Famulatur gilt.



Anschließend erfolgt eine bewusste Abgrenzung zur ärztlichen Tätigkeit in der postgraduellen Basisausbildung. Angesichts der beschlossenen ÄrzteG-Novelle 2024 ist das Klinisch-Praktische Jahr ab 1. Juni 2026 für die Basisausbildung anrechenbar - dies bedeutet konkret, dass künftig im Rahmen des Klinisch-Praktischen Jahres auch die Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten der Basisausbildung erlangt werden müssen. Doch wie kann man dieser hohen Anforderung sowohl in gesetzlicher als auch organisatorischer Hinsicht gerecht werden? Dazu werden gezielt Lösungsansätze erarbeitet.



Ebenfalls wird noch auf zwei kleinere Themenbereiche eingegangen, die bewusst Bezug auf österreichische Medizinstudierende nehmen: Neben den zivilrechtlichen, strafrechtlichen, disziplinarrechtlichen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen eines ärztlichen oder studentischen Fehlers werden auch medizinethische Aspekte der ärztlichen Ausbildung thematisiert.



Abschließend soll eine tabellarische Darstellung Klarheit über die Rollen- und Aufgabenverteilung ärztlichen Personals bei der Betreuung von KPJ-Studierenden schaffen.



Ziel dieser Literaturarbeit ist es, eine Übersicht über die aktuelle und zukünftige Situation von Medizinstudierenden in klinischen Praktika zu verschaffen. Dazu dienen medizinische und rechtliche Fachliteratur (als Bücher oder Online-Quellen) sowie das österreichische Rechtsinformationssystem (RIS) als Quellen.

 
  Klinisch-Praktisches Jahr; Medizinrecht; Medizinethik; klinische Praktika; ärztliche Tätigkeiten  
 
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Autorinnen*Autoren / Co-Autorinnen*Co-Autoren
  Friede, David-Karim Samuel
Betreuende Einrichtung / Studium
  Universitätsklinik für Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin
 UO 202 Humanmedizin  
Betreuung / Beurteilung
  Wagner, Thomas; Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr.med.univ. MA