| In den letzten Jahren übten der demographische Wandel und der europäische Binnenmarkt Einfluss auf das Gesundheitssystem der europäischen Mitgliedstaaten aus. Die Förderung von nachhaltiger Gesundheit für alle EU Bürger in Bezug auf grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung (Regulation des Austausches von qualifizierten Arbeitskräften im Gesundheitsbereich und Patientenmobilität) wird seitens der EU angestrebt. Der Fokus dieser Arbeit liegt auf der europäischen Gesetzgebung da Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung als ein sehr komplexer Politiksektor mit unterschiedlicher gesetzlicher Basis gesehen werden kann. Als Grundlage dient die Vereinbarung 2011/24 und Richtlinie 883/24 sowie der EU- Vertrag (Treaty on the Functioning oft the European Union –TFEU). Ein Überblick über die rechtliche Situation wird gegeben als auch werden Beispiele angeführt, wann und wie grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung stattfindet Im Prinzip steht es jedem EU Bürger zu, innerhalb des erweiterten wirtschaftlichen EU Raums (EEA), Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen und Behandlungskosten, soweit eine beschlossene Berechtigung vorliegt, rückerstattet zu bekommen. Tatsächlich wissen nur wenige EU Bürger darüber Bescheid, und als Konsequenz daraus suchen noch weniger Patienten um Hilfe außerhalb ihres Landes an. Alles im Allen, kann ein Wissens- und Informationsdefizit über grenzüberscheitende Gesundheitsversorgung innerhalb des EEA beobachtet werden. Weiters stellt der intransparente Prozess möglicherweise einen Grund da, welcher die Patienten und Arbeitskräfte davon abhält grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in Anspruch zu nehmen |