| Die Xenotransplantation beschreibt eine, nicht zwangsläufig humanmedizinische, Methode der Übertragung von Zellen, Geweben oder Organen über Artgrenzen hinweg. Dabei ist nicht nur die Implantationsmethode, sondern auch die Nutzung und Einbindung in die Physiologie des Empfängers von wesentlicher Bedeutung. Im humanmedizinischen Bereich eröffnet die Xenotransplantation neue Ansätze um Patientinnen und Patienten bei akutem Organversagen eine lebensnotwendige Spende zukommen zu lassen oder auch die Lebensqualität, beispielsweise bei chronischem Nierenversagen und der daraus folgenden Dialysepflichtigkeit, zu erhöhen. Die Xenotransplantation erweitert daher die allogene Organspende, welche in vielen Fällen die einzige Methode zur Rettung Schwerstkranker beim Ausfall von Organfunktionen darstellt. Die forschungsrelevante Brisanz der Xenotransplantation wird vorrangig durch den Umstand genährt, dass es einen weltweiten Mangel an allogenen humanen Spenderorganen gibt. Alternative Ansätze, wie z.B. die künstlich erzeugte Organsubstitution oder die molekular-biotechnologische Organwiederherstellung, beschreiben Konzepte der regenerativen Organogenese, beschränken sich derzeit aber auf den Stand der Grundlagenforschung. Infolge des Mangels an menschlichen Spenderorganen verstirbt derzeit etwa jeder dritte transplantationsbedürftige Patient auf der Warteliste. Die allogene humane Organtransplantation weist heute bereits eine hohe Erfolgsquote auf, d.h. der „wartelistenbedingte“ Tod ist vermeidbar, sofern genügend Spenderorgane vorrätig sind. Ist es dann aus ethischer Sicht nicht geboten, Gesellschaft, Wissenschaft und Gesetzgeber dazu zu bewegen, dass die Bedingungen der Organverfügbarkeit verbessert und nach alternativen Möglichkeiten gesucht wird? Es ist wahr, dass die Entwicklung der Xenotransplantation sowie die Bewertung der medizintechnischen Durchführbarkeit und die damit verbundenen Risiken in erster Linie von wissenschaftlichen Erkenntnissen abhängen. Die Berücksichtigung bestehender Rahmenbedingungen und möglicher ethischer, sozialer, ökonomischer und rechtlicher Konsequenzen der Xenotransplantation ist jedoch für die Einführung und klinische Anwendbarkeit des Verfahrens unerlässlich. Aufgrund der aktuellen Forschungslage wird man den künstlichen Organersatz – in absehbarer Zeit möglicherweise zur temporären Überbrückung von Organausfällen – oder die biotechnologische Organogenese nicht zielorientiert als Ersatz für die allogene Organspende in der Humanmedizin anwenden können. Daher spielt die Xenotransplantation eine wichtige Rolle als alternatives medizinisches Verfahren – und sei es auch nur zu lebenserhaltenden Überbrückungsverfahren bei Notsituationen – um die Patientinnen und Patienten bis zur Bereitstellung eines Allogentransplantates vor dem klinischen Tod zu bewahren. |