| In der Präimplantationsdiagnostik (PID) werden genetische Analysemethoden an Biopsien extrakorporaler Embryonen durchgeführt. Die PID wird in Zentren mit hoher Expertise primär für die Detektion monogen vererbbarer Erkrankungen, sowie bei strukturellen und numerischen Chromosomenaberrationen angewendet. Die Untersuchung der durch IVF erzeugten Embryonen dient der Entscheidung, welche Embryonen in den Uterus transferiert werden. Derzeit werden hauptsächlich die PCR, die CGH, die arraybasierte CGH und die FISH eingesetzt. Zukünftig könnten die digitale PCR, die quantitative real-time PCR und SNP-Arrays eine Rolle spielen. Die PID ist europaweit erlaubt und überwiegend gesetzlich reguliert, ein einheitliches Fortpflanzungsmedizingesetz existiert nicht. In Österreich ist die PID seit Anfang 2015 durch das Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz zugelassen und reguliert. Ausgehend vom Stand der Technik in der PID werden in der vorliegenden Arbeit ethische Konfliktpunkte der PID aufgezeigt. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der reproduktiven Autonomie der Frau und möglichen Missbrauchstendenzen der PID. Abhängig von der Gewichtung des moralischen Status eines frühen Embryos, wird ihm in der wissenschaftlichen Debatte ein Recht auf Leben zugeschrieben oder nicht. Der Begründung beider diametral gegenüber stehenden Positionen, liegen unterschiedliche Moraltheorien zu Grunde. Das Recht, über die eigene Fortpflanzung selbstbestimmt zu entscheiden, ist in Europa ein anerkanntes Grundrecht. Befürworter der Präimplantationsdiagnostik sehen in ihr eine die reproduktive Autonomie der Frau unterstützende Wahlmöglichkeit. Kritiker entgegnen, dass die PID als eine Methode im Dienste einer leistungsorientierten Gesellschaft zu sehen sei, in der über Medien ein idealisiertes Bild der Familie vermittelt wird. Eine mögliche Ausweitung der PID von der Krankheitsprävention in Richtung eugenischer Selektion sei zu befürchten. Weiterhin könnte die PID nicht auf Einzelfälle beschränkt bleiben und die Bereitschaft in der Gesellschaft sinken, kranke und behinderte Menschen sozial zu inkludieren. Eine staatliche Regulierung ist daher unabdingbar um zu verhindern, dass modernster Stand der Wissenschaft und Nachfrage die Praxis der PID bestimmen. Der Begriff der Menschenwürde ist philosophisch vielschichtig und hat in bioethischen Debatten weiterhin auch seine Berechtigung. Bei den verschiedenen Möglichkeiten, die reproduktive Autonomie der Frau zu unterstützen, dürfen zwischenmenschliche Aspekte innerhalb des sozialen Umfeldes nicht außer Acht gelassen werden. Als hochkomplexe Methode der Humangenetik und Reproduktionsmedizin wird die Zulassung und Praxis der PID auch künftig stets neu zu diskutieren und ethisch zu legitimieren sein. |