Beschreibung |
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Die Behindertenvertrauenspersonen - oder Invalidenvertrauenspersonen, wie sie früher hießen, - waren von Anfang an integraler Bestandteil des Behinderteneinstellungsrechts (aktuell §§ 22a, 22b des Behinderteneinstellungsgesetzes BEinstG).
Aufgabe der Behindertenvertrauensperson ist es, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der behinderten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Einvernehmen mit dem Betriebsrat oder der Personalvertretung wahrzunehmen.
Gerne stehen meine Stellvertreterin Frau Josefa-Maria Seitinger und ich allen Kolleginnen und Kollegen für Fragen, Wünsche und Anregungen betreffend das Thema Behinderung zur Verfügung. Wir sind Teil eines umfassenden Netzwerkes und beraten Sie/euch gerne vertraulich und unabhängig über Förderungen, Vergünstigungen, steuerliche Absatzmöglichkeiten, Antragstellungen,…
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