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Beschreibung der Organisation


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Beschreibung  
Der SENAT hat gem. § 25 UG 2002 folgende Aufgaben:

1) Erlassung und Änderung der Satzung;
2) Zustimmung zu dem vom Rektorat erstellten Entwurf des Entwicklungsplans;
3) Zustimmung zu dem vom Rektorat beschlossenen Entwurf des Organisationsplans;
4) Änderung der Größe des Universitätsrats und Wahl von Mitgliedern des Universitätsrats (§ 21 Abs. 6 Z 1 und Abs. 7);
5) Ausschreibung der Funktion der Rektorin oder des Rektors und Erstellung eines Dreiervorschlags für die Wahl der Rektorin oder des Rektors an den Universitätsrat;
6) Stellungnahme zu den Vorschlägen der Rektorin oder des Rektors bezüglich der Vizerektorinnen und Vizerektoren (Anzahl, Beschäftigungsausmaß und Wahlvorschlag);
7) Mitwirkung bei der Abberufung von Mitgliedern des Universitätsrats, der Rektorin oder des Rektors sowie von Vizerektorinnen und Vizerektoren;
8) Mitwirkung an Habilitationsverfahren;
9) Mitwirkung an Berufungsverfahren;
10) Erlassung der Curricula für ordentliche Studien und Lehrgänge (§§ 56 und 57);
11) Festlegung von akademischen Graden und Bezeichnungen für die Absolventinnen und Absolventen von Universitätslehrgängen;
12) Entscheidungen in zweiter Instanz in Studienangelegenheiten;
13) Festlegung der Kategorien für die Zweckwidmung der Studienbeiträge durch die Studierenden;
14) Einsetzung von Kollegialorganen mit und ohne Entscheidungsbefugnis (Abs. 7 und 8);
15) Erlassung von Richtlinien für die Tätigkeit von Kollegialorganen;
16) Genehmigung der Durchführung von Beschlüssen der entscheidungsbefugten Kollegialorgane;
17) Stellungnahme an das Rektorat vor der Zuordnung von Personen zu den einzelnen Organisationseinheiten durch das Rektorat;
18) Einrichtung eines Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen;
19) Nominierung eines weiblichen und eines männlichen Mitglieds für die Schiedskommission;
20) Entsendung eines Mitglieds für die Schlichtungskommission.