|
Applikation LV-An/Abmeldung (LVA):
1. Darf Studierende zu LV-Gruppen auch dann anmelden, wenn die SPO/der Studienplan des Studiums, mit dem angemeldet wird, nicht in den SPO-Filter der LV-Gruppe eingetragen ist. In diesem Fall erhält der*die Benutzer*in eine Warnung.
2. Darf bei Studierenden auf der Teilnehmer- oder Warteliste das Anmeldestudium auch dann gegen ein anderes ersetzen, wenn die SPO/der Studienplan des Studiums nicht im SPO-Filter der LV-Gruppe eingetragen ist.
Voraussetzung für 1 und 2: Der*Die Benutzer*in besitzt zusätzlich ein Applikationsrecht zur LV-Anmeldung:
- LVA-Recht ADMIN_AN/AB/UMMELDEN_MIT_BED
- LVA-Recht ADMIN_AN/AB/UMMELDEN_OHNE_BED
- Nur an österreichischen Pädagogischen Hochschulen: LVA-Recht ADMIN_AN/AB/UMMELDEN_MIT_BED (NICHT BF_FLT)
|