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1. Darf Studierende zu LV-Gruppen anmelden, sofern die Anmeldekriterien für die Fremdanmeldung erfüllt sind und Teilnehmende von LV-Gruppen abmelden.
Hinweis: Ob die Studierenden die Prüfungsvoraussetzungen erfüllen, wird mit diesem Recht nicht abgefragt.
2. Darf in der TeilnehmerInnen- oder Warteliste ausgewählte Teilnehmende zu anderen LV-Gruppen derselben LV ummelden.
Voraussetzungen für Punkt 2:
- Zu mindestens einer LV-Gruppe ist mindestens ein*e Teilnehmende*r angemeldet (auf Fixplatz- oder Warteliste).
- Die LV besitzt mindestens zwei aktive LV-Gruppen.
- Bei keiner LV-Gruppe der LV darf ein Befassungs-Reihungsverfahren aktiviert sein.
- Wenn die Lehrveranstaltung eine ZKF-LV ist, darf die ZKF-Sperre nicht aktiv sein (LVA-Parameter DISABLE_ZKF_LV_GRP_MNGMT).
3. Darf in der Gruppenliste der Lehrveranstaltung beliebige Teilnehmende zu beliebigen LV-Gruppen derselben LV ummelden.
Voraussetzungen:
- Die LV besitzt mindestens zwei aktive LV-Gruppen.
- Mindestens ein*e Teilnehmende*r ist in einer LV-Gruppe auf die Fixplatz- oder auf der Warteliste angemeldet.
- In keiner LV-Gruppe darf ein Befassungs-Reihungsverfahren aktiviert sein. (Befassungs-RVFs sind solche, die in dem LV-Filter LV_TBF_RVF aktiviert sind.)
- Wenn die Lehrveranstaltung eine ZKF-LV ist, darf die ZKF-Sperre nicht aktiv sein (LVA-Parameter DISABLE_ZKF_LV_GRP_MNGMT).
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